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  • Anmeldung zur Eheschließung – früher Aufgebot

    Vor der Trauung müssen Sie die geplante Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Ein Aushang ist nicht mehr nötig. Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor der Hochzeit möglich.

    Benötigte Papiere 

    Die Abschrift (nicht älter als 6 Monate) erhalten Sie beim Standesamt des Wohnorts der Eltern.

    Achtung: Das Familienbuch ist nicht mit dem Familienbuch zu verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat. Das Familienbuch befindet sich in der Regel beim Standesamt am Wohnort der Eltern.

    Haben Ihre Eltern vor dem 01.Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt. Eine Abstammungsurkunde muss auch vorgelegt werden, wenn Ihre Eltern nicht verheiratet waren bzw. einer der Verlobten adoptiert wurde.

    Besonderheiten:

    Wenn Sie bereits verheiratet waren:

    Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen


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