
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles und Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt Neuenstein nur für Personen, die auch in Neuenstein verstorben sind.
Ein Sterbefall ist am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Es ist ratsam, die Anmeldung des Sterbefalles einem Bestatter zu überlassen, der dann die Anzeige des Sterbefalles (und auch die weiteren Behördenangelegenheiten) für Sie erledigt. Sie geben dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen.
Bei Anforderung einer Sterbeurkunde muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden. Sterbeurkunden können sowohl schriftlich, per Fax unterschrieben, persönlich oder auch per E-Mail angefordert werden.
Folgende Unterlagen sollten vorgelegt werden: