Informationen zu Gewerbeanmeldungen / -ummeldungen / -abmeldungen
Sie sind verpflichtet
- den Neubetrieb eines „stehenden“ Gewerbes oder
- den Neubetrieb einer Zweigniederlassung oder
- den Neubetrieb einer unselbständigen Zweigstelle
der Behörde anzuzeigen, die für den betreffenden Ort zuständig ist. Das gilt auch
- bei der Verlegung eines Betriebes,
- wenn der Gegenstand des Betriebes gewechselt wird,
- wenn der Gegenstand des Betriebes auf andere als die bereits gemeldeten Waren oder Leistungen ausgedehnt wird,
- oder der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen ermöglicht werden (siehe Gewerbeordnung § 14, Absatz 1 und § 15 Absatz 1).
Wichtiger Hinweis
Die Anzeige muss auf dem dafür gesetzlich festgelegten Formularsatz erfolgen!
Notwendige Unterlagen:
Gewerbeanmeldung
- Gewerbeanmeldung GewA 1 (Formular siehe unten)
- Beiblatt (bei mehreren gesetzlichen Vertretern)
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern außerhalb der EU; innerhalb der EU wenn kein Personalausweis mit Adresse vorhanden ist)
- gegebenenfalls Erlaubnisurkunde (erlaubnispflichtige Gewerbe)
- gegebenenfalls Handwerkskarte (Handwerksbetriebe)
- Auszug aus dem Handelsregister (Nur für: juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften, eingetragene Vereine, eingetragene Kaufleute u.ä.)
Gewerbeummeldung
- Gewerbeummeldung Formular GewA 2 (Formular siehe unten)
- Restliche Personaldokumente siehe „Gewerbeanmeldung“
Gewerbeabmeldung
- Gewerbeabmeldung Formular GewA3 (Formular siehe unten)
- Restliche Personaldokumente siehe „Gewerbeanmeldung“
Gebühren
Die Gebühren für Gewerbeanmeldungen / -ummeldungen / -abmeldungen sowie für Erlaubnisse, sind der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) des Landes Brandenburg vom 12.12.2001 (GVBL.II/01,Nr.24, S.642) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30.11.2006 (GVBl.II/06, Nr. 32, S.542) zu entnehmen. Sie betragen zur Zeit für den Kreis Hersfeld-Rotenburg 22,00 Euro pro Gewerbemeldung.
Online-Formulare:
Gewerbe-Abmeldung
Gewerbe-Anmeldung
Gewerbe-Ummeldung
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