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  • Informationen zu Gewerbeanmeldungen / -ummeldungen / -abmeldungen

    Sie sind verpflichtet

    der Behörde anzuzeigen, die für den betreffenden Ort zuständig ist. Das gilt auch 

    Die Anzeige ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen ermöglicht werden (siehe Gewerbeordnung § 14, Absatz 1 und § 15 Absatz 1).

    Wichtiger Hinweis

    Die Anzeige muss auf dem dafür gesetzlich festgelegten Formularsatz erfolgen!

    Notwendige Unterlagen:

    Gewerbeanmeldung

    Gewerbeummeldung 

    Gewerbeabmeldung 

    Gebühren
    Die Gebühren für Gewerbeanmeldungen / -ummeldungen / -abmeldungen sowie für Erlaubnisse, sind der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) des Landes Brandenburg vom 12.12.2001 (GVBL.II/01,Nr.24, S.642) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30.11.2006 (GVBl.II/06, Nr. 32, S.542) zu entnehmen. Sie betragen zur Zeit für den Kreis Hersfeld-Rotenburg 22,00 Euro pro Gewerbemeldung.

    Online-Formulare:


    PDF-Datei Gewerbe-Abmeldung
    PDF-Datei Gewerbe-Anmeldung
    PDF-Datei Gewerbe-Ummeldung

    Zusätzliche Informationen anfordern... Zusätzliche Informationen anfordern...


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